Kanzlei

Ihr Ziel – meine Kanzlei:

Im Herzen der Stadt. In der beschaulichen Stadt Sulz. Am Oberlauf des Neckars. Einem, den städtischen Werbeprospekten zufolge, “staatlich anerkannten Erholungsort”. Mit 9 dazugehörigen idyllischen Dörfern. Hier befindet sich seit dem Frühjahr 2004 meine, für Sie natürlich auch überregional und international tätige, Kanzlei (vormals: Sindelfingen; ursprünglich: Stuttgart). Unsere Gemeinde liegt am Ostrand des mittleren Schwarzwaldes. Mit Nähe zur Schwäbischen Alb. Und in komfortabler Reichweite zum Bodensee. Sie ist derzeit leider ganz besonders von einem fortschreitenden, sowohl innerstädtischen als auch dörflichen “Ladensterben” befallen. Aber es gibt Hoffnung: Vereinzelte „Start-Up“ – Unternehmen haben sich mittlerweile in Stellung gebracht. Rund 70 Kilometer südwestlich von Stuttgart, und ca. 100 Kilometer nordwestlich des Bodensees. Sie erreichen die Stadt am besten über die Bodensee-Autobahn A81 (Würzburg – Stuttgart – Singen – Gottmadingen) oder über die Bundesstraße B14 (Stockach – Stuttgart). Meine Kanzlei liegt unmittelbar am Marktplatz beim Rathaus mit gebührenfreien Parkplätzen. Es gibt einen barrierefreien Zugang. Die Besprechungsräume sind sehr angenehm klimatisiert.

Portrait-Gunther-Marko

Meine Grundsätze – Ihre Geschäftsbesorgung:

Ehrlich währt am Längsten. Ich verstehe mich nicht als „Dienstleister“ – dies allenfalls in weitesten Sinne. Sondern ich sehe mich freilich als Geschäftsbesorger eigener Art (lateinisch: „sui generis“). Betrügereien, Mauscheleien und sonstigem unqualifizierten, bevormundenden und schädlichen Tun wirke ich vorausschauend und mittlerweile taktisch äusserst klug und durchaus auch sehr hartnäckig entgegen. Und das grundsätzlich erfolgreich ! In meiner Kanzlei gibt es keine “Vorzimmerdame”. Und es gibt auch kein “Wartezimmer”. Sie dürfen nach kurzer Anmeldung natürlich sogleich mit mir selbst sprechen. Die sorgfältige Ermittlung des einschlägigen Sachverhalts, die Wahrheitsfindung, Tatsachenfeststellung und deren rechtliche Einordnung sind meine Berufung. Ich berate und vertrete Sie auf zahlreichen Rechtsgebieten. Sowohl aussergerichtlich, als auch bei Gericht. Als Zeugenbeistand oder als Vertreter der Nebenklage. Ihre Interessen behalte ich stets und sorgfältig im Auge. Sie selbst haben die angenehme Pflicht, dabei zuverlässig mitzuwirken. Einige Fälle können zwar nicht von heute auf morgen erledigt werden. Die Zeit spielt allerdings eine sehr wichtige Rolle. Gerade weil die “Mühlen der Justiz” in ihrer Eigenart langsam mahlen. Das ist, man mag es kaum glauben, aus vielen Gründen sehr, sehr wertvoll ! Zum Beispiel wegen der im heutigen Internetzeitalter absolut notwendigen sorgfältigen und durchdachten Wahl meiner für Sie vertraulichen Kommunikationswege. Mit Ihnen, Ihren Gegnern, mit Gerichten und anderen Institutionen. Und wegen der stetigen Gewinnung neuer Erkenntnisse im Laufe der Mandatsbetreuung und unter taktischen Gesichtspunkten. Sie sollten daher prinzipiell bitte möglichst mit einem “langen Atem” ausgestattet sein !

Fortbildung ist eine Selbstverständlichkeit. Ich habe wertvolle Auslandserfahrung und verfüge über ein exzellentes, weiträumiges Netz von Kooperationspartnern, die im Bedarfsfalle, auch im Falle meiner gelegentlichen Kanzleiabwesenheit oder aus Kostengründen hinzugezogen werden können. Oder auch dann, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich trotz EMail-Zeitalters auf eine persönliche Beratung grundsätzllich nicht verzichten kann. Per Telefon oder per Internet erteilte Rechtsauskünfte sind bei nicht bestehendem Mandatsverhältnis unverbindlich. Noch dazu können Telefonate und E-Mails durch Dritte mitgehört beziehungsweise mitgelesen und überdies schädlichst mißbraucht werden oder zu erheblichen Missverständnissen führen, so dass die erforderliche Vertraulichkeit nicht gewährleistet ist. Auch besteht die erhebliche Gefahr des Virenbefalls. Ich empfehle Ihnen daher, generell einen Besprechungstermin mit mir zu vereinbaren. Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie gebührenfrei.

==> VITA:

Sie finden bei näherem Interesse auszugsweise meine sogenannte “VITA” im “Impressum” dieser Netzseite (ganz unten bitte “Impressum” anklicken).

Meine Kosten – Ihre Wahl:

Ohne Moos nix los. Unsere Honorarvereinbarung wird, wenn Sie dies wünschen, je nach Lage und Umfang des Falles geschlossen. Als Richtlinien dafür dienen grundsätzlich die üblichen Stundensätze von Rechtsanwälten, die zwischen wenigstens € 150 und durchaus auch € 500 oder mehr, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer liegen. Der sogenannte Gegenstandswert oder Streitwert bzw. die Schwere des Falles spielen dabei genauso eine Rolle wie auch die Bedeutung, die Sie selbst der Angelegenheit zumessen. Alternativ rechne ich nach den “gesetzlichen Vorgaben” ab. Zum Beispiel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oder auch nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Wenn Sie nämlich “arm dran” sind beziehungsweise wenn Sie bedürftig sind. Erfolgshonorare, soweit diese mir schon von vorneherein verbindlich angetragen werden, lehne ich grundsätzlich ab. Tritt der Erfolgsfall tatsächlich ein, stehe ich ab diesem Zeitpunkt einer solchen Abrede bzw. einem derartigen Angebot von Ihnen freilich offen gegenüber. Eine gar “kostenlose Rechtsberatung” gibt es natürlich nicht. Dies übrigens nirgendwo. Schon gar nicht im „Internet“ ! Auch nicht “gegen eine Flasche guten Weines”. Noch weniger im Rahmen irgendeiner “Mitgliedschaft”, beispielsweise bei einem angeblichen “”Spezialisten” oder “Rechtsberater” in irgendeiner Verbindung, in einem Verein oder in einem Club oder gar in irgendeiner politischen Partei ! Und auch nicht etwa als sogenannter “Syndikus” oder “Justiziar” in einer Firma. Und auch nicht als “Vertragsanwalt” irgendeiner Versicherung !                                          Die Kosten für zunächst nur eine Beratung, nämlich “unter vier Augen” und ohne dass ich für Sie nach aussen in Erscheinung trete, sind von Gesetzes wegen frei zu vereinbaren. Für den Fall, dass Sie Verbraucher oder Unternehmer sind, biete ich in allen rechtlichen Angelegenheiten eine erste Beratung an. Hierfür fällt in der Regel ein gesetzliches Honorar von € 190,00 bzw. € 250,00, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an (entspricht zur Zeit € 226,10 bzw. € 297,50 brutto). Wobei unter “erster Beratung” eine Einstiegsberatung hinsichtlich der Sach- und Rechtslage zu verstehen ist. Für Sie jederzeit kostenlos ist meine telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Sprechen Sie mich bitte darauf an!

Mein Ziel – Ihr Fazit:

Auf Sie kann man absolut zählen! Und ich komme im Bedarfsfalle gerne wieder.