Berufsrecht der Ärzte, Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte

Das Standesrecht umfasst die Rechte, die der Staat einem Berufstand zur Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen hat. Dies betraf ursprünglich das Berufsrecht freier Berufe wie zum Beispiel denen der Ärzte oder Rechtsanwälte. Es gilt im wesentlichen für alle Berufe, die in Körperschaften des öffentlichen Rechts, also Kammern, organisiert sind.

Die Berufsordnung der Heilberufe regelt das Verhalten von Ärzten, Tierärzten oder Apothekern gegenüber Patienten, Mitarbeitern oder Partnern im Gesundheitswesen. Die Festlegung der Berufsrechte und -pflichten dient dazu, die Freiberuflichkeit zu gewährleisten, das Vertrauensverhältnis zu den Patienten zu erhalten und zu fördern, die Qualität der Tätigkeit im Interesse der Gesundheit sicherzustellen, das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und berufswürdiges Verhalten zu fördern.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung regelt das Berufsrecht der Rechtsanwälte. Festgelegt sind die Vorschriften über die Zulassung von Rechtsanwälten und deren Rechte und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Sie wird ergänzt von der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der Fachanwaltsordnung.

Das sonstige Berufsrecht betrifft zum Beispiel dasjenige der Richter und Staatsanwälte und aller sonstigen Berufe, die ihre eigenen Regelungen haben.

Haben Sie Fragen zum Berufsrecht oder sind Sie selbst Verletzter oder Verletzte eines unfairen, gesetzeswidrigen berufsrechtlichen Verfahrens, so können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen! Wir versuchen, Ihnen Ihre Fragen zeitnah und umfassend zu beantworten. Und wir werden Ihnen Wege aufzeigen und Ihnen nötigenfalls “mit sehr langem Atem” und selbstverständlich konsequent beistehen.