Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein äußerst komplexer Bereich. Er umfasst unter anderem die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerorganisationen mit den Arbeitgebern und den Arbeitgeberverbänden. Geregelt sind zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeitnehmer sowie Angestellte, die einer regulären Beschäftigung nachgehen, in Ausbildung sind, in Teilzeitarbeit oder Heimarbeit angestellt sind.

Das individuelle Arbeitsrecht klärt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – und zwar schon vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Sowohl die Anbahnung (z.B. Bewerbungsgespräch) als auch die Beendigung (Kündigung, Arbeitszeugnis etc.) gehören zu den zahlreichen geregelten Sachverhalten.

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können gleichfalls diverse Konflikte auftreten, zu deren Klärung juristische Schritte eingeleitet werden müssen. Dies können Anweisungen des Arbeitgebers sein, eine Versetzung, ein abgelehnter Urlaubsantrag, eine Abmahnung oder eine Kündigung, falls sich der Arbeitgeber dabei nicht korrekt verhält. Auch besondere Umstände wie Mobbing fallen unter das Arbeitsrecht.

Im kollektiven Arbeitsrecht ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden mit Arbeitnehmervertretern wie Gewerkschaften geregelt. Es enthält Regeln zu Tarifverträgen, Streikrechten oder zu der Mitbestimmung eines Betriebsrates.

Für das Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht zuständig. Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht oder steht Ihnen ein Fall aus diesem Spezialgebiet ins Haus, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie kompetent, und wir sind dazu berufen, Ihnen Ihre Fragen zeitnah und umfassend zu beantworten. Gleichgültig, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.