Das Menschenrecht umfasst die subjektiven Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Fast alle Staaten haben die Menschenrechte mittlerweile anerkannt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind sie in Artikel 1, Absatz 2 statuiert. Davon zu unterscheiden ist die Menschenwürde. Diese wird sehr oft verletzt. Indem nämlich “Menschenrechte” missbraucht, gegeneinander ausgespielt oder skrupellos durchgesetzt werden.
Das allgemeine Völkerrecht ist eine überstaatliche Rechtsordnung, die die Beziehung zwischen Staaten untereinander auf der Grundlage der Gleichrangigkeit der Staaten regelt. Die wichtigste Quelle hierfür ist die 1945 in Kraft getretene Charta der Vereinen Nationen. Aktuell gehören 193 Staaten der Erde den Vereinten Nationen an.
Auf dem Gebiet der Menschenrechte und des allgemeinen Völkerrechts kooperiere ich seit dem Jahr 1984 mit Herrn Professor Dr. Dr. Alfred de Zayas, Genf (Schweiz).
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten oder zum allgemeinen Völkerrecht? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden Ihnen die passenden Antworten geben und Wege aufzuzeigen!